Gutachter Automaten · Sachverständigenbereich

Technische Prüfung und Gutachten für Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten.

Wir unterstützen Betreiber und Aufsteller von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten mit Gutachten, technischen Prüfungen und vollständiger Dokumentation – objektiv, nachvollziehbar und bundesweit.

Leistungen

Prüfung, Gutachten und Dokumentation.

01

Automatengutachten & technische Prüfung

Prüfung von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten nach den geltenden Vorschriften. Die Gutachten sind objektiv, nachvollziehbar und dokumentiert.

02

Dokumentation für Behörden

Begleitung von der Erstprüfung bis zur vollständigen Dokumentation für Behörden, Betreiber und Aufsteller.

03

Unterlagen bei Änderungen

Prüfung und Aufbereitung der relevanten Gerätedaten und Dokumentationen – auch bei Aufstellung, Austausch oder Abmeldung von Geldspielgeräten.

04

Praxisnahe Beratung

Klare, verständliche Unterstützung für Betreiber, Aufsteller, Gastronomen und Spielhallenbetreiber.

Unsere Grundsätze

  • Objektivität & Unabhängigkeit
  • Transparente Prüfprozesse
  • Vollständige Dokumentation
  • Verlässlichkeit & Verantwortung

Ablauf & Unterlagen

In drei Schritten zum Gutachten.

  1. 01

    Erstkontakt & Bedarfsklärung

    Wir besprechen Ihre Automaten, den Einsatzort sowie die erforderlichen Prüfungen. Sie erhalten eine transparente Einschätzung des Ablaufs und der benötigten Unterlagen.

  2. 02

    Technische Prüfung & Analyse

    Wir prüfen Ihre Automaten gemäß den geltenden Vorschriften. Dabei werden sicherheitsrelevante, technische und gesetzliche Anforderungen analysiert.

  3. 03

    Gutachten & Dokumentation

    Nach der Prüfung erhalten Sie ein Gutachten inklusive Dokumentation als Grundlage für Ihre weiteren Schritte.

Häufig benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen verlangt werden, hängt von der zuständigen Behörde ab. Häufig gehören dazu:

  • Gerätedaten
  • Zulassungsinformationen
  • Angaben zum Aufstellort
  • Gutachten oder Prüfunterlagen
Porträt von David Karakidis
David KarakidisSachverständiger für Überprüfung von Geldspielgeräten

Qualifikation

Sachverständige Kompetenz für Geldspielgeräte.

Unser Fokus liegt auf der technischen Prüfung und Begutachtung von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten – mit objektiven Bewertungen, klaren Prüfprozessen und vollständiger Dokumentation.

Qualifikation als Sachverständiger

  • BDSF-Mitglied (seit 22.04.2025)
  • BDSF-geprüfter Sachverständiger
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Berufliche Qualifikation

  • Technik von Geldspielgeräten
  • Praktische Durchführung von Überprüfungen
  • Rechtliche Grundlagen der Geldspielgeräteüberprüfung
Eintrag beim BDSF ansehen

BDSF – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.

§ 7 SpielV

Geldspielgeräte und § 7 Spielverordnung.

Die Hinweise geben den Wortlaut der Spielverordnung zusammengefasst wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.

Unsere Unterstützung

Unabhängige Gutachten

Erstellung unabhängiger Gutachten und Prüfunterlagen zur Vorlage bei Ordnungs- und Gewerbeämtern.

Behördentaugliche Unterlagen

Prüfung und Aufbereitung aller relevanten Gerätedaten und Dokumentationen.

Begleitung bei Änderungen

Unterstützung bei Aufstellung, Austausch oder Abmeldung von Geldspielgeräten.

Häufige Fragen

Fragen rund um Prüfung und Unterlagen.

Was regelt § 7 SpielV?

§ 7 SpielV verpflichtet den Aufsteller, ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach in diesem Rhythmus auf Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Die Prüfung wird mit Prüfplakette und Prüfbescheinigung bestätigt.

Wer ist verpflichtet?

Nach dem Wortlaut der Verordnung der Aufsteller des Geldspielgeräts.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Behörde unter anderem Gerätedaten, Zulassungsinformationen, Angaben zum Aufstellort sowie Gutachten oder Prüfunterlagen. Vollständige und korrekt aufbereitete Unterlagen erleichtern die Bearbeitung.

Unterstützen Sie auch bei Austausch oder Abmeldung von Automaten?

Ja. Wir unterstützen nicht nur bei der erstmaligen Aufstellung, sondern auch bei Änderungen wie dem Austausch oder der Abmeldung von Geldspielgeräten.

Übernehmen Sie die Anmeldung bei der Behörde für mich?

Nein. Die Anmeldung selbst erfolgt durch den Betreiber bzw. Aufsteller. Wir erstellen unabhängige Gutachten und Prüfunterlagen und unterstützen Sie fachlich, damit Ihre Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind.

Prüfung oder Gutachten anfragen.

Direkt erreichbar

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