Automatengutachten & technische Prüfung
Prüfung von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten nach den geltenden Vorschriften. Die Gutachten sind objektiv, nachvollziehbar und dokumentiert.
Gutachter Automaten · Sachverständigenbereich
Wir unterstützen Betreiber und Aufsteller von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten mit Gutachten, technischen Prüfungen und vollständiger Dokumentation – objektiv, nachvollziehbar und bundesweit.
Leistungen
Prüfung von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten nach den geltenden Vorschriften. Die Gutachten sind objektiv, nachvollziehbar und dokumentiert.
Begleitung von der Erstprüfung bis zur vollständigen Dokumentation für Behörden, Betreiber und Aufsteller.
Prüfung und Aufbereitung der relevanten Gerätedaten und Dokumentationen – auch bei Aufstellung, Austausch oder Abmeldung von Geldspielgeräten.
Klare, verständliche Unterstützung für Betreiber, Aufsteller, Gastronomen und Spielhallenbetreiber.
Ablauf & Unterlagen
Wir besprechen Ihre Automaten, den Einsatzort sowie die erforderlichen Prüfungen. Sie erhalten eine transparente Einschätzung des Ablaufs und der benötigten Unterlagen.
Wir prüfen Ihre Automaten gemäß den geltenden Vorschriften. Dabei werden sicherheitsrelevante, technische und gesetzliche Anforderungen analysiert.
Nach der Prüfung erhalten Sie ein Gutachten inklusive Dokumentation als Grundlage für Ihre weiteren Schritte.
Welche Unterlagen verlangt werden, hängt von der zuständigen Behörde ab. Häufig gehören dazu:

Qualifikation
Unser Fokus liegt auf der technischen Prüfung und Begutachtung von Unterhaltungs- und Geldspielautomaten – mit objektiven Bewertungen, klaren Prüfprozessen und vollständiger Dokumentation.
BDSF – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.
§ 7 SpielV
Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen – durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle (Abs. 1).
Wird die Übereinstimmung festgestellt, bestätigt der Prüfer dies mit einer Prüfplakette am Gerät und einer Prüfbescheinigung für den Geräteinhaber (Abs. 2).
Ein Geldspielgerät darf nur aufgestellt werden, wenn der Beginn der Aufstellung oder die Prüfplakette nicht länger als 24 Monate zurückliegt (Abs. 3).
Wortlaut § 7 SpielV (gesetze-im-internet.de)Die Hinweise geben den Wortlaut der Spielverordnung zusammengefasst wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.
Erstellung unabhängiger Gutachten und Prüfunterlagen zur Vorlage bei Ordnungs- und Gewerbeämtern.
Prüfung und Aufbereitung aller relevanten Gerätedaten und Dokumentationen.
Unterstützung bei Aufstellung, Austausch oder Abmeldung von Geldspielgeräten.
Häufige Fragen
§ 7 SpielV verpflichtet den Aufsteller, ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach in diesem Rhythmus auf Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Die Prüfung wird mit Prüfplakette und Prüfbescheinigung bestätigt.
Nach dem Wortlaut der Verordnung der Aufsteller des Geldspielgeräts.
Je nach Behörde unter anderem Gerätedaten, Zulassungsinformationen, Angaben zum Aufstellort sowie Gutachten oder Prüfunterlagen. Vollständige und korrekt aufbereitete Unterlagen erleichtern die Bearbeitung.
Ja. Wir unterstützen nicht nur bei der erstmaligen Aufstellung, sondern auch bei Änderungen wie dem Austausch oder der Abmeldung von Geldspielgeräten.
Nein. Die Anmeldung selbst erfolgt durch den Betreiber bzw. Aufsteller. Wir erstellen unabhängige Gutachten und Prüfunterlagen und unterstützen Sie fachlich, damit Ihre Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind.
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